Kostenübernahme LRS- Therapie

Die Kosten einer LRS- Förderung werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt übernommen. Der Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a ist bei folgenden Sachbearbeiterinnen zu stellen. Gerne beraten wir Sie dazu und informieren über die Möglichkeiten einer Einzel- oder Gruppenförderung.